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Kann die Hausärztin oder der Hausarzt eine Abnehmspritze verschreiben?

Voraussetzungen, medizinischer Ablauf und zentrale Fakten kompakt zusammengefasst

Geschrieben von
GoLighter Redaktion
Letzte Änderung
11.09.2026
Lesezeit
5
5
Minuten
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Hausärztin oder der Hausarzt können rezeptpflichtige inkretin-basierte Medikamente zur Gewichtsreduktion verschreiben.
  • Für die Verschreibung müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden.
  • Zu den Voraussetzungen zählen u. a. ein BMI ≥ 30 kg/m2 oder ≥ 27 kg/m2 bei gleichzeitig mind. einer gewichtsbedingten Begleiterkrankungen und eine sorgfältige medizinische Aufklärung.
  • Verschreibungspflichtige Medikamente zur Gewichtsreduktion werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht erstattet. 
  • Ob private Krankenversicherungen die Kosten übernehmen, hängt vom jeweiligen Tarif und den individuellen Vertragsbedingungen ab.
  • Zudem kann die Behandlung mit verschreibungspflichtigen Medikamenten zur Gewichtsreduktion auch telemedizinisch erfolgen. 
Ärztin hält einen Injektionspen in die Kamera und berät einen Patienten zur Abnehmspritze beim Hausarzt.

Ist eine Verschreibung der Abnehmspritze von der Hausärztin oder dem Hausarzt möglich?

Ja,Hausärztinnen und Hausärzte können verschreibungspflichtige inkretin-basierte Medikamente zur Gewichtsreduktion, also Abnehmspritzen, grundsätzlich verordnen. Vor Beginn der Behandlung erfolgt eine ärztliche, individuelle Einschätzung, ob die Therapie infrage kommt. Gleichzeitig wird bewertet, ob der erwartete Nutzen der Behandlung die möglichen Risiken überwiegt.

Bei komplexen Krankheitsbildern oder besonderen Fragestellungen kann eine Überweisung an eine Fachärztin oder einen Facharzt sinnvoll sein.

Welche Voraussetzungen sind für eine Verschreibung der Abnehmspritze notwendig?

Welche Voraussetzungen für die Verordnung eines inkretin-basierten Medikaments zur Gewichtsreduktion gelten, hängt vom jeweiligen Wirkstoff und Präparat ab. Fachinformationen, zugelassene Anwendungsgebiete, Gegenanzeigen sowie Warnhinweise können sich unterscheiden. Daher sollte immer die Fachinformation des jeweiligen Präparats berücksichtigt werden.

Für die Verordnung sind insbesondere folgende Punkte relevant:

  • Zugelassene Indikation: Bei Mounjaro® (Tirzepatid) zur Gewichtsregulierung muss beispielsweise ein BMI ≥ 30 kg/m² oder BMI ≥ 27 kg/m² bei gleichzeitig mind. einer gewichtsbedingten Begleiterkrankung vorliegen.
  • Individuelle Eignung: Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt prüft Vorerkrankungen, mögliche Wechselwirkungen sowie Gegenanzeigen und besondere Warnhinweise.
  • Keine pauschale Bewertung: Gegenanzeigen und Warnhinweise unterscheiden sich je nach Wirkstoff und Präparat. Eine Anwendung, die für bestimmte Personengruppen nicht empfohlen wird, ist daher nicht automatisch als Kontraindikation einzustufen.
  • Ärztliche Aufklärung: Vor Beginn der Behandlung sollten Nutzen, mögliche Risiken, Nebenwirkungen und das weitere Vorgehen besprochen werden.
  • Ärztliche Begleitung: Während der Behandlung sollten regelmäßig Gewicht, Verträglichkeit und mögliche Nebenwirkungen kontrolliert werden.

Die medikamentöse Therapie sollte laut Leitlinien grundsätzlich in ein umfassendes Behandlungskonzept eingebettet sein. Dazu gehören insbesondere eine kalorienreduzierte Ernährung, regelmäßige körperliche Aktivität und nachhaltige Veränderungen des Ernährungs- und Bewegungsverhaltens.

Gut zu wissen

Auch wenn alle Voraussetzungen für eine Verschreibung erfüllt sind, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Medikamente zur Gewichtsreduktion aufgrund der aktuellen Gesetzgebung in der Regel nicht.

Welche Gegenanzeigen gibt es für die Abnehmspritze?

Kann die Abnehmspritze ausschließlich von der Hausärztin oder dem Hausarzt verschrieben werden?

Nein, eine gesetzliche Vorgabe, dass die Erstverordnung ausschließlich durch eine bestimmte Facharztgruppe erfolgen muss, besteht für in Deutschland zugelassene verschreibungspflichtige Medikamente zur Gewichtsreduktion grundsätzlich nicht. 

Entscheidend ist, dass die Verordnung durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgt, die bzw. der die medizinische Notwendigkeit beurteilen und die Behandlung verantwortungsvoll begleiten kann.

Welche Therapie infrage kommt, wird individuell im Rahmen der ärztlichen Untersuchung entschieden.

Welche Ärztin oder welcher Arzt verschreibt die Abnehmspritze?

Kann eine Abnehmspritze auch telemedizinisch verschrieben werden?

Ja, eine Behandlung mit verschreibungspflichtigen Medikamenten zur Gewichtsreduktion kann auch telemedizinisch erfolgen und kann eine Alternative zum Praxisbesuch darstellen.

Bei telemedizinischer Verschreibung gelten die gleichen medizinischen Anforderungen wie in einer Arztpraxis. Bevor eine Abnehmspritze verschrieben wird, prüft die Ärztin oder der Arzt sorgfältig, ob die Behandlung medizinisch sinnvoll und sicher ist.

Dabei werden unter anderem Vorerkrankungen, mögliche Risiken und Nebenwirkungen berücksichtigt. Auch während der Behandlung sind ärztliche Verlaufskontrollen erforderlich. 

Gut zu wissen

Reicht eine digitale Beratung nicht aus oder bestehen komplexe Vorerkrankungen, kann eine persönliche Untersuchung oder die Überweisung an eine Fachärztin oder einen Facharzt erforderlich sein.

Wer trägt die Kosten der Abnehmspritze?

Die Kosten für eine Abnehmspritze werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Da es sich um verschreibungspflichtige Medikamente zur Gewichtsreduktion handelt, müssen Patientinnen und Patienten die Behandlung nach § 34 SGB V selbst bezahlen

Neben den Kosten für das Medikament können auch Ausgaben für die ärztliche Beratung sowie regelmäßige Kontrolltermine entstehen. 

Wer privat krankenversichert ist, sollte die Bedingungen seines Tarifs prüfen, denn je nach Vertrag kann eine vollständige oder teilweise Kostenübernahme möglich sein.

Behandlungen

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Wirkstoffe

Häufige Fragen

Der erste Schritt ist ein ärztliches Gespräch. Dabei berücksichtigen die Ärztin oder der Arzt unter anderem die Krankengeschichte, den BMI, mögliche Begleiterkrankungen und bestehende Medikamente. Sind die medizinischen Voraussetzungen erfüllt und sprechen keine Kontraindikationen gegen die Behandlung, kann ein verschreibungspflichtiges Medikament zur Gewichtsreduktion verordnet werden. Die Therapie sollte regelmäßig ärztlich kontrolliert und mit Maßnahmen wie einer Ernährungsumstellung und mehr Bewegung kombiniert werden.

Wie bekomme ich die Abnehmspritze von einer Ärztin oder einem Arzt? 

Der erste Schritt ist ein ärztliches Gespräch. Dabei berücksichtigen die Ärztin oder der Arzt unter anderem die Krankengeschichte, den BMI, mögliche Begleiterkrankungen und bestehende Medikamente. Sind die medizinischen Voraussetzungen erfüllt und sprechen keine Kontraindikationen gegen die Behandlung, kann ein verschreibungspflichtiges Medikament zur Gewichtsreduktion verordnet werden. Die Therapie sollte regelmäßig ärztlich kontrolliert und mit Maßnahmen wie einer Ernährungsumstellung und mehr Bewegung kombiniert werden.

Ja. Die Hausärztin oder der Hausarzt kann verschreibungspflichtige Medikamente zur Gewichtsreduktion verordnen, sofern die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Kontraindikationen vorliegen. Vor der Verordnung prüfen sie unter anderem die Indikation, mögliche Begleiterkrankungen sowie Nutzen und Risiken der Behandlung. Bei komplexen Krankheitsbildern oder besonderen Fragestellungen kann eine Überweisung an eine Fachärztin oder einen Facharzt sinnvoll sein.

Kann die Hausärztin oder der Hausarzt die Abnehmspritze verschreiben? 

Ja. Die Hausärztin oder der Hausarzt kann verschreibungspflichtige Medikamente zur Gewichtsreduktion verordnen, sofern die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Kontraindikationen vorliegen. Vor der Verordnung prüfen sie unter anderem die Indikation, mögliche Begleiterkrankungen sowie Nutzen und Risiken der Behandlung. Bei komplexen Krankheitsbildern oder besonderen Fragestellungen kann eine Überweisung an eine Fachärztin oder einen Facharzt sinnvoll sein.

Ja. Die EU-Kommission hat den Wegovy® Tabletten am 15.07.2026 die Zulassung erteilt. Laut Hersteller Novo Nordisk sollen sie voraussichtlich noch im dritten Quartal 2026 in Deutschland auf den Markt kommen.

Gibt es neben der Abnehmspritze auch Abnehmtabletten?

Ja. Die EU-Kommission hat den Wegovy® Tabletten am 15.07.2026 die Zulassung erteilt. Laut Hersteller Novo Nordisk sollen sie voraussichtlich noch im dritten Quartal 2026 in Deutschland auf den Markt kommen.

Nein, Wegovy® kaufen ohne Rezept ist nicht möglich. Das Medikament ist verschreibungspflichtig und kann nur mit einer ärztlichen Verordnung in der Apotheke erworben werden.

Kann ich Wegovy® ohne Rezept kaufen?

Nein, Wegovy® kaufen ohne Rezept ist nicht möglich. Das Medikament ist verschreibungspflichtig und kann nur mit einer ärztlichen Verordnung in der Apotheke erworben werden.

Ja, Wegovy® Pille kaufen kannst Du nur mit einem ärztlichen Rezept. Das Medikament ist verschreibungspflichtig und kann ausschließlich mit einer gültigen Verordnung in der Apotheke erworben werden.

Kann ich die Wegovy® Pille nur mit Rezept kaufen?

Ja, Wegovy® Pille kaufen kannst Du nur mit einem ärztlichen Rezept. Das Medikament ist verschreibungspflichtig und kann ausschließlich mit einer gültigen Verordnung in der Apotheke erworben werden.

Nein, Mounjaro® kaufen ohne Rezept ist nicht möglich. Das Medikament ist verschreibungspflichtig und darf nur mit einer ärztlichen Verordnung in Apotheken abgegeben werden.

Kann ich Mounjaro® ohne Rezept kaufen?

Nein, Mounjaro® kaufen ohne Rezept ist nicht möglich. Das Medikament ist verschreibungspflichtig und darf nur mit einer ärztlichen Verordnung in Apotheken abgegeben werden.

1. S3-Leitlinie Prävention und Therapie der Adipositas. Aufruf unter: https://www.awmf.org/aktuelles/awmf-aktuell/praevention-und-therapie-der-adipositas 

2. Fachinformation Mounjaro®: https://www.fachinfo.de/fi/pdf/023865 

3. Fachinformation Saxenda®: https://www.patienteninfo-service.de/a-z-liste/s/saxendaR-6-mgml-injektionsloesung-im-fertigpen 

4. Fachinformation Wegovy®: https://www.fachinfo.de/fi/detail/023614/wegovy-r 

5. Gemeinsamer Bundesausschuss.  Anlage II: Verordnungsausschluss von Arzneimitteln zur Erhöhung der Lebensqualität gemäß § 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V : Aufruf unter: https://www.g-ba.de/richtlinien/anlage/14/

6. European Medicines Agency: First oral GLP-1 treatment for weight management. Aufruf unter: https://www.ema.europa.eu/en/news/first-oral-glp-1-treatment-weight-managementFirst oral GLP-1 treatment for weight management | European Medicines Agency (EMA)

7. §34 SGB V: : https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__34.html