Wann Adipositas als Behinderung gilt – und was das für Betroffene rechtlich bedeutet
Adipositas ist mehr als nur Übergewicht – insbesondere bei einem hohen Schweregrad kann sie mit erheblichen körperlichen, psychischen und sozialen Einschränkungen einhergehen. Viele Betroffene fragen sich daher zurecht: Gilt Adipositas als Behinderung? Und wenn ja – ab wann? In diesem Artikel klären wir medizinische Hintergründe, rechtliche Grundlagen und geben Orientierung im Umgang mit dem Thema.
Medizinisch wird Adipositas ab einem BMI von 30 kg/m² in 3 Grade eingestuft:
Mit zunehmendem Grad steigt die Wahrscheinlichkeit für Begleiterkrankungen wie Diabetes, Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Gelenkprobleme.
Besonders bei Grad 3 kommt es oft zu Alltagsbeeinträchtigungen, etwa beim Gehen, Treppensteigen oder Arbeiten.
Nicht die Diagnose zählt, sondern die Auswirkungen auf das tägliche Leben, z. B.:
Grad der Behinderung (GdB):
Adipositas allein reicht für einen GdB meist nicht aus. Entscheidend sind die Auswirkungen im Alltag – vor allem durch zusätzliche Begleiterkrankungen.
Begleiterkrankungen sind zentrale Faktoren für die GdB-Bewertung. Adipositas allein – selbst mit hohem BMI – reicht nicht aus.
Relevante Erkrankungen sind z. B.:
Die Feststellung erfolgt individuell durch das Versorgungsamt:
Wichtig: Die Bewertung erfolgt nicht nach Gewicht, sondern nach den tatsächlichen Einschränkungen im Alltag.
Ein anerkannter GdB – insbesondere ab 50 – kann für Betroffene mit Adipositas spürbare Vorteile bringen. Sowohl im Alltag als auch im Berufsleben lassen sich wichtige Schutzrechte und Entlastungen nutzen – z. B. auch im Zusammenhang mit medizinischer Unterstützung bei der Gewichtsreduktion.
Die Erfolgsaussichten sind gut, wenn
Ein anerkannter GdB bringt – je nach Höhe – rechtliche und praktische Vorteile mit sich, darunter:
Der Antrag erfolgt schriftlich oder online beim Versorgungsamt.
Benötigt werden:
Wird Dein Antrag abgelehnt oder der GdB zu niedrig angesetzt, kannst Du
Ein anerkannter GdB kann zum Behindertenausweis mit Merkzeichen führen – z. B. Merkzeichen „G“ für erhebliche Gehbehinderung.
Das gilt bei Adipositas, wenn
Es handelt sich um eine individuelle Einzelfallentscheidung.
Adipositas selbst ist in der Versorgungsmedizin-Verordnung nicht als eigenständiger Tatbestand für ein Merkzeichen aufgeführt. Deshalb wird von Fall zu Fall entschieden – auf Grundlage medizinischer Gutachten und unter Berücksichtigung der funktionellen Einschränkungen.
Hinweis: Der Behindertenausweis muss separat beantragt werden, meist im Zuge des GdB-Verfahrens. Achte darauf, dass im Antrag auch Mobilitätseinschränkungen benannt und belegt sind.
Adipositas gilt dann als Behinderung, wenn sie zu dauerhaften funktionellen Einschränkungen führt – etwa bei eingeschränkter Mobilität, Belastbarkeit oder psychischer Gesundheit. Entscheidend ist nicht das Gewicht allein, sondern ob die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist. Dies wird individuell geprüft.
Nein. Adipositas allein begründet keinen Anspruch auf einen GdB. Erst wenn sie gesundheitliche Folgen nach sich zieht, die das tägliche Leben deutlich beeinträchtigen, kann eine Anerkennung erfolgen.
Ein hoher BMI – etwa über 40 – ist ein medizinischer Hinweis, aber keine rechtliche Voraussetzung für eine Anerkennung. Maßgeblich sind die individuellen Auswirkungen, wie Gehbehinderung, Begleiterkrankungen oder psychische Belastungen.
Ein GdB kann anerkannt werden, wenn Adipositas mit Folge- oder Begleiterkrankungen wie Diabetes, Bluthochdruck, Arthrose oder Schlafapnoe auftritt – und dadurch Alltagsfunktionen dauerhaft eingeschränkt sind. Die Bewertung erfolgt stets im Einzelfall.
Ja. Begleiterkrankungen sind zentral für die GdB-Feststellung. Je nach Art und Schwere können sie den Gesamt-GdB deutlich erhöhen – insbesondere wenn sie in Kombination mit Adipositas die körperliche oder psychische Belastbarkeit einschränken.
Das Versorgungsamt prüft bei Adipositas vor allem, wie stark die Erkrankung den Alltag beeinträchtigt. Entscheidend sind:
Nicht der BMI allein ist ausschlaggebend – sondern das individuelle Ausmaß der Einschränkungen im Lebensalltag.